Informationen zur Teilnahme

am Projekt KogLEV

Wer kann an der Untersuchung teilnehmen?

Wir suchen Mädchen und Jungen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren.

Was wird gemacht?

  1. Es werden Gewicht und Größe bestimmt sowie ein Ankreuzfragebogen zum Essverhalten ausgefüllt.
  2. Dann werden sie zufällig zwei verschiedenen Situationen zugelost. Dabei haben die Kinder die Möglichkeit Süßigkeiten bzw. Snacks zu essen. Je nach Situation werden die Kinder gebeten, eine Bewertung über die geschmacklichen Eigenschaften der Süßigkeiten abzugeben oder auch nicht.
  3. Im Anschluss wird dann für alle Kinder ein so genannter „Kognitiver Test“ durchgeführt, um die kognitive Leistungsfähigkeit zu bestimmen.

Zusätzlich gibt es einen begleitenden Fragebogen für die Eltern, auf dem ebenfalls Gewicht, Größe und ein paar freiwillige Angaben zur Lebenssituation erfragt werden.

Dauer der Untersuchung

Die Dauer der Untersuchung wird insgesamt ca. 50 Minuten betragen.

Einverständniserklärung

Die Teilnahme an der Untersuchung ist freiwillig und eine Nichtteilnahme bleibt folgenlos. Die Zustimmung zur Teilnahme kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, ohne dass dadurch irgendwelche Nachteile entstehen. Wenn die Einwilligung zur Studienteilnahme zurück gezogen wird, dürfen die Daten, die bis dahin erhoben wurden, für die wissenschaftliche Auswertung weiter verwendet werden. Wenn das Einverständnis für die Teilnahme an der Untersuchung vorhanden ist, ist eine Einverständniserklärung auszufüllen und von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Zusätzlich wird die Unterschrift des Kindes auf dem Formular benötigt.

Datenschutz

Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten völlig anonym behandelt und nur für wissenschaftliche Zwecke ausgewertet. Alle einschlägigen Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts werden eingehalten.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: KogLeV Information zum Datenschutz.

Aufwandsentschädigung

Für jede vollständige Teilnahme wird jedem Proband eine Aufwandsentschädigung von 5,00 € gezahlt.